Welche Art von Versicherung ist in den Mietpreisen enthalten?
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Vollversicherung mit Selbstbehalt (CDW) mit Selbstbeteiligung - Mit dieser Abdeckung wird die finanzielle Verantwortung des Mieters im Falle eines Schadens am Fahrzeug, der nur die Karosserie betrifft, auf den Betrag des Selbstbehalts reduziert, der zu Beginn der Anmietung festgelegt wurde und von der gewählten Kategorie abhängt.
- Super Collision Damage Waiver (SCDW) mit reduziertem Selbstbeteiligung – Dieses Versicherungspaket ist optional und auf Anfrage erhältlich, mit einem zusätzlichen Tagespreis, der je nach Mietdauer und gewählter Fahrzeugkategorie variiert. Durch die Wahl dieses Versicherungspakets wird die finanzielle Haftung des Mieters im Schadensfall – beschränkt auf die Karosserie des Fahrzeugs – um bis zu 50 % reduziert.
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Diebstahlversicherung (TP) mit Selbstbeteiligung - Der Mieter haftet bis zur Höhe des Selbstbehalts im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs während des Mietzeitraums.*Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung keinen Diebstahl abdeckt, der auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist, wie z.B. das Zurücklassen der Schlüssel im Zündschloss in Abwesenheit, das Laufenlassen des Motors in Abwesenheit oder das Versäumnis, das Fahrzeug während des Parkens zu verriegeln.
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Persönliche Deckung (PAI) – Mit dieser Deckung wird dem Fahrer und den Passagieren eine bestimmte Deckung für den Fall einer Körperverletzung und/oder eines Todesfalls infolge eines Verkehrsunfalls garantiert, der während der Mietdauer verursacht wird.
Bin ich mit der vollen Vollversicherung (CDW) oder Vollkaskoversicherung (SCDW) für alle Schäden abgesichert?
Eine vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie im Abschnitt „Nicht gedeckte Fälle“ unserer Allgemeinen Mietbedingungen.
Ist es erforderlich, den Mietvertrag zu unterschreiben, auch wenn meine Reservierung bestätigt wurde?
Kann ich ein Auto mieten, ohne eine Kredit- oder Debitkarte zu besitzen?
Kann ich ein bestimmtes Automodell reservieren und wie kann ich sicherstellen, dass ich es erhalte?
Kann jemand anderes das von mir gemietete Auto fahren?
Kann ich mit meinem Mietfahrzeug im Gelände oder zum Strand von Balos fahren?
Das Fahren des Mietfahrzeugs abseits befestigter Straßen oder auf unbefestigten Wegen ist strengstens untersagt. Dies gilt unter anderem für Schotter- oder Erdstraßen wie die Zufahrtsstraße zum Balos-Strand, Strände, felsige Gebiete, Bergwege oder andere nicht zugelassene Strecken.
Offroad-Fahrten können erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen, insbesondere an Reifen, Felgen, Fahrwerk und Unterboden. Bitte beachten Sie, dass in solchen Fällen der Versicherungsschutz vollständig entfällt. Der Mieter haftet in diesem Fall vollumfänglich für sämtliche Schäden, mechanische Defekte, Bergungskosten oder erforderliche Sonderreinigungen.
Darüber hinaus wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 € erhoben, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug offroad oder auf nicht zugelassenen Straßen genutzt wurde, einschließlich der Straße zum Balos-Strand.
Wir bitten unsere Kunden, diese Bedingungen zu beachten, um ihre Sicherheit sowie die ordnungsgemäße Nutzung unserer Fahrzeuge zu gewährleisten.