Allgemeine Mietbedingungen

Bitte lesen Sie vor Abschluss Ihrer Buchung sorgfältig die Miet- und Versicherungspolitik des Unternehmens sowie die Allgemeinen Mietbedingungen, die integraler Bestandteil des Mietvertrags sind.

Mit der Übermittlung einer Online-Buchung bestätigt der Kunde, dass er die geltenden Bedingungen und die Mietpolitik, wie sie auf der offiziellen Website des Unternehmens veröffentlicht sind, gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert hat.

Die angegebenen Preise beinhalten:
• 24% Mehrwertsteuer
• Unbegrenzte Kilometer
• Vollkaskoversicherung (C.D.W.) mit Selbstbeteiligung
• Insassenunfallversicherung
• Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten
• Diebstahlschutz mit Selbstbeteiligung

Die Preise beinhalten nicht:
• Kraftstoff
• Reinigungskosten, sofern erforderlich
• Verkehrsbußgelder und Verwaltungsstrafen
• Kosten für die Bearbeitung von Unfallakten
• Jegliche Fälle, die im Abschnitt „Nicht abgedeckt“ aufgeführt sind


Altersvoraussetzungen

Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 23 Jahre für die Kategorien Economy & Medium, bei einem seit mindestens zwei (2) Jahren gültigen Führerschein. Für alle anderen Kategorien beträgt das Mindestalter 25 Jahre, mit einem seit mindestens drei (3) Jahren gültigen Führerschein.
Für die Kategorien Cabrio (Audi A3, Mini Cooper), SUV und Premium/Luxury beträgt das Mindestalter 28 Jahre und es sind mindestens fünf (5) Jahre Fahrerfahrung erforderlich.

Fahrer im Alter von 21–22 Jahren dürfen ausschließlich Fahrzeuge der Kategorien Economy & Medium anmieten, vorbehaltlich Genehmigung und gegen eine zusätzliche Gebühr für junge Fahrer, sofern sie seit mindestens zwei (2) Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

Das Höchstalter für die Anmietung beträgt 79 Jahre. Für Fahrer im Alter von 71–79 Jahren kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden, gemäß der jeweils geltenden Preispolitik des Unternehmens.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Anmietung abzulehnen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


Erforderliche Dokumente

Bei der Fahrzeugübernahme muss der Mieter folgende Dokumente vorlegen:

• Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
• Einen gültigen Führerschein (Nationaler Führerschein für Bürger der EU, des Vereinigten Königreichs, der USA, Kanadas, Australiens und Israels; Internationaler Führerschein für alle anderen Länder erforderlich)
• Eine gültige Kredit- oder Debitkarte (VISA oder Mastercard), ausgestellt auf den Namen des Hauptfahrers

Alle oben genannten Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Fotokopien, Fotos oder digitale/elektronische Kopien werden nicht akzeptiert.

AUTOCRETA behält sich das Recht vor, die Fahrzeugübergabe zu verweigern oder die Buchung zu stornieren, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass alle gemachten Angaben korrekt und wahrheitsgemäß sind und akzeptiert die Allgemeinen Mietbedingungen. Bei falschen Angaben oder Verstoß gegen die Mietbedingungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen und das Fahrzeug zurückzufordern, ohne Verpflichtung zur Entschädigung.


Zusatzfahrer

Ein (1) zusätzlicher Fahrer kann ohne zusätzliche Kosten in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Die Hinzufügung eines dritten Fahrers unterliegt einer täglichen Gebühr von 3 €.

Alle Fahrer müssen die geltenden Voraussetzungen (Altersgrenzen, Mindestdauer des Führerscheinbesitzes usw.) erfüllen und können ausschließlich bei der Fahrzeugübernahme persönlich registriert werden, wobei sie den Mietvertrag unterzeichnen müssen.


Mietzahlung & Zahlungsmethoden

Der gesamte vereinbarte Mietbetrag ist zu Beginn der Mietdauer mit der im Voraus vereinbarten Zahlungsmethode zu entrichten.

Das Unternehmen akzeptiert:

  • Barzahlung

  • Kredit- oder Debitkarten (VISA, Mastercard, Maestro)

  • Banküberweisung oder IRIS

  • Online-Zahlungen über die Plattform Viva Wallet

Eine Zahlung in Raten ist nicht möglich.


Vollversicherung C.D.W (Collision Damage Waiver)

Alle Mietpreise beinhalten eine Collision Damage Waiver (CDW) mit Selbstbeteiligung. Die CDW begrenzt die finanzielle Haftung des Mieters für Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs oder für Diebstahl, sofern alle Mietbedingungen, Verkehrsregeln und Meldepflichten vollständig eingehalten werden.

Die Selbstbeteiligung variiert je nach Fahrzeugkategorie und beträgt zwischen 500 € und 2.000 €.

Die CDW gilt ausschließlich für Schäden an der Karosserie und deckt keine Fälle ab, die im Abschnitt „Nicht gedeckte Fälle“ aufgeführt sind.


Vollversicherung S.C.D.W. (Super Collision Damage Waiver)

Die Super Collision Damage Waiver (SCDW) ist ein optionales Schutzpaket, das die Selbstbeteiligung um 50 % reduziert. Durch Auswahl der SCDW wird die finanzielle Haftung im Falle eines gedeckten Schadens reduziert, sofern alle Vertragsbedingungen eingehalten werden.

Die SCDW hebt die im Abschnitt „Nicht gedeckte Fälle“ genannten Ausschlüsse nicht auf.


Wichtiger Hinweis:

Damit der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls, einer Kollision oder eines Schadens gültig bleibt, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren und vollständig bei der Erstellung der erforderlichen Unfallunterlagen mitzuwirken. Ein offizieller Unfallbericht muss durch den autorisierten Versicherungsvertreter erstellt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund der Umstände erforderlich, ist auch die Polizei am Unfallort zu verständigen.

Diese Verfahren sind notwendig, um die Einhaltung der Mietbedingungen zu bestätigen und die Umstände des Vorfalls zu überprüfen. Die Nichtbeachtung der oben genannten Verpflichtungen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

*Selbstbeteiligung / Eigenanteil

Die Selbstbeteiligung ist der maximale Betrag, für den der Mieter im Falle eines gedeckten Schadens an der Karosserie des Fahrzeugs oder bei Diebstahl während der Mietdauer finanziell haftet.

Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Karosserie des Fahrzeugs. Nicht abgedeckt sind Reifen, Felgen, Scheiben, Spiegel, Unterboden, Innenraum, mechanische Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, Abschleppkosten, Fahrten abseits befestigter Straßen, Zubehör oder persönliche Gegenstände.

In allen Fällen von grob fahrlässigem oder rücksichtslosem Verhalten, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nutzung durch nicht autorisierte Fahrer oder bei Verstößen gegen die im Abschnitt „Nicht gedeckte Fälle“ genannten Bestimmungen trägt der Mieter die volle finanzielle Verantwortung für sämtliche Schäden.


Excess-Amounts


Nicht durch kein Versicherungspaket gedeckte Fälle (CDW – SCDW)

Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Fällen nicht, unabhängig vom gewählten Schutzpaket:

• Schäden infolge von fahrlässigem, rücksichtslosem oder gefährlichem Fahren, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, grober Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen Verkehrsvorschriften.
• Fahren auf nicht autorisierten, unbefestigten oder nicht asphaltierten Straßen (z. B. Balos oder ähnliche Gebiete).
• Schäden durch unsachgemäßes Parken (z. B. auf Gehwegen, unebenem Gelände, unter Bäumen) oder Kratzer durch Äste, Büsche oder Zäune.
• Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen, Scheiben, Spiegeln, Dach oder Unterboden des Fahrzeugs.
• Schäden im Fahrzeuginnenraum (Sitze, Armaturenbrett, Schalter, Polsterung, Multimedia-System usw.).
• Schäden durch Tiere oder durch Sitzen, Stehen oder Ablegen von Gegenständen auf dem Fahrzeug (Motorhaube, Dach usw.).
• Mechanische Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, einschließlich Motor-, Getriebe- oder Kupplungsschäden.
• Weiterfahrt mit beschädigtem Reifen oder Missachtung von Warnleuchten bzw. Anzeigen im Armaturenbrett.
• Betankung mit falschem Kraftstoff.
• Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels (Transport- und Ersatzkosten werden berechnet).
• Batterieentladung infolge Fahrlässigkeit (z. B. eingeschaltete Lichter). Pannenhilfe- und Ersatzkosten können anfallen (150 €).
• Verschleiß, Verlust oder Diebstahl von Zubehör (GPS-Geräte, Kindersitze, Warndreiecke, Antennen usw.).
• Unfälle oder Schäden, die nicht unverzüglich dem Vermieter und/oder der Polizei gemeldet werden.
• Nutzung durch nicht autorisierte Fahrer oder Beförderung von mehr Personen als zulässig.
• Nutzung des Fahrzeugs zum Abschleppen, für Rennen, gewerblichen Warentransport oder Montage von Dachträgern ohne Genehmigung.


Servicegebiete & Bedingungen für Übergabe / Rückgabe

Das Unternehmen bietet Fahrzeugübergabe- und Rückgabeservices in folgenden Gebieten auf Kreta an:

Region Heraklion:
Heraklion (Flughafen / Hafen / Stadt), Kokkini Hani, Gouves, Analipsi, Karteros, Hersonissos.

Für die oben genannten Orte erfolgt die Übergabe und Rückgabe kostenlos bei einer Mindestmietdauer von fünf (5) Tagen.
Für Übergaben oder Rückgaben innerhalb der Stadt Heraklion muss der Treffpunkt mit einem Fahrzeug zugänglich sein.

Flughafen Chania:
Übergabe und Rückgabe an diesem Standort sind gegen Aufpreis pro Strecke möglich und erfordern eine Mindestmietdauer von sieben (7) Tagen.

Die Fahrzeugübergabe und -rückgabe erfolgt ausschließlich am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit gemäß Mietvertrag.

Änderungen von Ort, Datum oder Uhrzeit bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.

Wird das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort abgestellt, trägt der Mieter sämtliche Kosten für Transport oder Rückführung zum Hauptsitz des Unternehmens.


Fahrzeugkategorie & Kapazität

Jede Reservierung wird auf Grundlage der vom Kunden gewählten Fahrzeugkategorie bestätigt. Das Unternehmen garantiert keine bestimmte Marke, kein bestimmtes Modell oder keine bestimmte Farbe zum Zeitpunkt der Buchung.

Das im Bestätigungsdokument oder auf der Website dargestellte Fahrzeug dient lediglich als Beispiel. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ein beliebiges verfügbares Fahrzeug mit ähnlichen technischen Eigenschaften innerhalb der gewählten Kategorie bereitzustellen.

Die Auswahl einer geeigneten Fahrzeugkategorie für den Transport von Passagieren und Gepäck liegt in der Verantwortung des Mieters.

Die Angaben zur Passagier- und Gepäckkapazität sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Sie können je nach gewählter Kategorie variieren.


Auto Inspektion

Bei der Fahrzeugübernahme wird gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Unternehmens am Übergabeort eine Kontrolle durchgeführt. Etwaige vorhandene Schäden oder Gebrauchsspuren, einschließlich kleiner Kratzer oder Dellen, werden im Mietvertrag vermerkt. 

Aus Gründen der Transparenz und zum Schutz beider Parteien kann der Kontrollvorgang durch Foto- und Videoaufnahmen dokumentiert werden. Eine entsprechende Kontrolle erfolgt auch bei der Rückgabe des Fahrzeugs, um den Zustand nach Beendigung der Mietdauer festzustellen.

Etwaige Beanstandungen bezüglich des Fahrzeugzustands sind bei der Übernahme mitzuteilen. Nach Verlassen des Übergabeortes eingereichte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis

Wir empfehlen, das Fahrzeug vor Abfahrt sorgfältig zu überprüfen und eigene Foto- oder Videoaufnahmen anzufertigen, um Missverständnisse bei der Rückgabe zu vermeiden.


Zustand des Fahrzeugs

Sie erhalten ein komplett geprüftes, funktionstüchtiges Fahrzeug mit allen erforderlichen Unterlagen, Werkzeugen und Zubehör sowie in einem guten Allgemeinzustand hinsichtlich äußerer und innerer Sauberkeit.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, das ordnungsgemäße Funktionieren des Fahrzeugs mit größter Sorgfalt aufrechtzuerhalten, indem Sie den richtigen Reifendruck einhalten, auf Warnsignale achten, jederzeit und überall die geltenden Verkehrsregeln sowie alle gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Verkehr und Transport einhalten und Verkehrssicherheit, das Sauberhalten des Innenraums und andere vernünftige Maßnahmen.
Verriegeln Sie das Fahrzeug immer, parken Sie es an geeigneten und sicheren Orten und ziehen Sie die Handbremse an, wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird.
Das gemietete Fahrzeug darf nur für Freizeitzwecke und von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern genutzt werden. Für den Fall, dass das Fahrzeug entgegen den Mietbedingungen des Unternehmens verwendet wird, hat das Unternehmen das Recht, die Anmietung fristlos und ohne die Möglichkeit einer Rückerstattung zu kündigen. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um Ersatz für entsprechende Schäden zu erlangen.
Bei übermäßiger Verschmutzung (innen oder außen) bei der Rückgabe, einschließlich Sand auf Sitzen, Boden, Kofferraum, jeglicher Art von Flecken auf Sitzen, Erbrochenem, Tierhaaren usw., so dass ein besonderer Reinigungsprozess erforderlich ist, beträgt die Gebühr zwischen 80 -150€, entsprechend.


Fahrvorschriften

Die Nutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich auf dem zugelassenen und asphaltierten Straßennetz Kretas (Nationalstraßen, Autobahnen, Provinzstraßen) gestattet.

Das Fahren im Gelände, auf Schotter- oder unbefestigten sowie nicht autorisierten Straßen ist untersagt, einschließlich – jedoch nicht abschließend – der folgenden Gebiete: Balos, Agiofarago, Koudoumas, Treis Ekklisies, Kolokytha, Trypiti, Lentas (Loutra), Psiloritis.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine schwerwiegende Verletzung des Mietvertrags dar und berechtigt das Unternehmen zur sofortigen Kündigung des Vertrags, zur Rücknahme des Fahrzeugs sowie zur Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 €, unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche.

In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz.


Kraftstoffregelung

Die Fahrzeuge werden mit einem bestimmten Kraftstoffstand übergeben, der bei der Übernahme dokumentiert wird, und müssen mit demselben Stand zurückgegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, ausschließlich den vorgeschriebenen Kraftstofftyp zu verwenden, wie bei der Fahrzeugübernahme angegeben.

Wird das Fahrzeug mit einem geringeren Kraftstoffstand zurückgegeben, werden die fehlende Kraftstoffmenge gemäß dem aktuellen Preis sowie eine Servicegebühr für das Tanken in Höhe von 10 € berechnet.

Eine Rückerstattung für überschüssigen Kraftstoff im Tank bei Rückgabe erfolgt nicht.


Kindersitze & Zusatzausstattung

Zusatzausstattung wie Kindersitze, Handyhalterungen und Ladegeräte sowie USB-Adapter ist auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit erhältlich.

Das Unternehmen bietet verschiedene Kindersitze zu einem Tagespreis von 4 € pro Tag an:

• Babysitze (0–9 kg)
• Kindersitze (9–18 kg)
• Highback-Booster-Sitze (18–25 kg)
• Booster-Sitze (22–36 kg)

Die ordnungsgemäße Installation und Befestigung des Kindersitzes im Fahrzeug liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters.

Bei Verlust, Beschädigung oder übermäßiger Abnutzung des Kindersitzes kann je nach Typ und Schadensumfang eine Gebühr zwischen 50 € und 200 € erhoben werden.


Verkehrsverstöße & Verwaltungsstrafen

Verantwortung für Verstöße und Bußgelder

Der Mieter ist allein verantwortlich für sämtliche Verkehrsverstöße, Bußgelder und Sanktionen, die während der Mietdauer verhängt werden, wie im unterzeichneten Mietvertrag festgelegt.

Im Falle eines Bußgeldes wird neben dem Betrag des Bußgeldes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € erhoben.

Bußgelder und Verwaltungsgebühren sind durch keine Versicherung abgedeckt.

Fahrzeugbeschlagnahme & Kosten

Wird das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters von den Behörden beschlagnahmt oder einbehalten, ist der Mieter verpflichtet, sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen, einschließlich:

• Abschleppkosten
• Verwahr- oder Standgebühren
• Verwaltungsstrafen
• Verdienstausfall aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs

Führerscheinentzug

Gemäß der geltenden griechischen Straßenverkehrsordnung können bestimmte Verstöße zur vorübergehenden Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Beispiele hierfür sind:

• Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
• Nichttragen eines Schutzhelms
• Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
• Nichtverwendung eines geeigneten Kindersitzes

In diesen Fällen kann der Führerschein für bis zu 60 Tage entzogen werden, gemäß Entscheidung der zuständigen Behörden.

Bei ausländischen Staatsangehörigen erfolgt die Rückgabe des Führerscheins über die zuständige konsularische Behörde nach Ablauf der Entziehungsfrist.

Das Unternehmen hält sich vollständig an die griechische Gesetzgebung und ist nicht befugt, von den zuständigen Behörden verhängte Verwaltungsstrafen auszusetzen, aufzuheben oder zu ändern.


Überführung des Fahrzeugs außerhalb Kretas

Die Überführung des Mietfahrzeugs außerhalb der Insel Kreta, auf eine andere Insel oder auf das griechische Festland, ist unter keinen Umständen gestattet. Der Versicherungsschutz sowie die Pannenhilfe gelten ausschließlich innerhalb der Insel Kreta.

Im Falle einer nicht autorisierten Überführung des Fahrzeugs außerhalb Kretas entfällt der Versicherungsschutz, und der Mieter trägt die volle Verantwortung für sämtliche daraus entstehenden Schäden oder Rückführungskosten des Fahrzeugs.


Mietdauer

Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen ausschließlich an dem vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit, wie in der bestätigten Buchung und im Mietvertrag angegeben. Änderungen des Rückgabedatums, der Uhrzeit oder des Ortes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. Andernfalls können zusätzliche Gebühren anfallen.

Am Ende der Mietdauer kann nach vorheriger Absprache eine Kulanzfrist von bis zu 60 Minuten gewährt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird automatisch ein zusätzlicher voller Miettag berechnet.


Fahrzeugübergabe & Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten

Die Übergabe und/oder Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten (21:00 – 08:30 Uhr) ist auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit möglich und unterliegt einer zusätzlichen Gebühr für den Service außerhalb der Geschäftszeiten.
Bei Flugankünften nach 22:00 Uhr fällt eine Gebühr für die Übergabe außerhalb der Geschäftszeiten an, auch wenn eine vorherige Mitteilung über eine Verspätung erfolgt ist.

Für weitere Informationen zu Verfügbarkeit und Kosten wenden Sie sich bitte an das Unternehmen.


Verlängerung der Mietdauer

Für eine Verlängerung der Mietdauer muss der Mieter mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Rückgabedatum einen schriftlichen Antrag per E-Mail stellen. Eine Verlängerung ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch das Unternehmen gültig und abhängig von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Antrag auf Verlängerung abzulehnen, insbesondere wenn das Fahrzeug bereits für eine nachfolgende Buchung reserviert wurde.

Im Falle einer nicht genehmigten Verlängerung und Nichtrückgabe des Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt gilt die Nutzung als nicht autorisiert und als Verstoß gegen den Mietvertrag. In diesem Fall behält sich das Unternehmen das Recht vor, Ersatz für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden geltend zu machen, einschließlich des Verlustes einer nachfolgenden Buchung.


Stornierungsrichtlinie – Nichterscheinen

Stornierungen müssen der Firma mindestens 7 Tage vor dem Buchungsdatum schriftlich per E-Mail oder SMS an die offizielle Mobilnummer des Unternehmens mitgeteilt werden. Eine Stornierung gilt erst nach Bestätigung des Eingangs als erhalten.

Bei Stornierungen mindestens 7 Tage vor dem vereinbarten Abholdatum fällt keine Stornogebühr an. Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Abholung kann eine Stornogebühr von 40 € erhoben werden. Bereits geleistete Anzahlungen sind nicht erstattungsfähig.

Während der Hochsaison (Juli – August – September) sind Anzahlungen im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig, können jedoch nach Vereinbarung für eine zukünftige Buchung gutgeschrieben werden.

Eine Rückerstattung erfolgt nicht bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, überschüssigem Kraftstoff bei Rückgabe, falscher Fahrzeugkategorie oder fehlenden erforderlichen Dokumenten bei Abholung.

Bei Nichterscheinen zur vereinbarten Abholzeit gilt eine Wartezeit von zwei (2) Stunden. Danach kann die Reservierung storniert werden, und bereits gezahlte Beträge oder Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.


Ankunftsdaten – Verspätungen & Aufrechterhaltung der Reservierung

Für Fahrzeugübergaben am Flughafen oder Hafen ist die Angabe der Flugnummer bzw. des Schiffsnamens bei der Buchung verpflichtend. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für falsche oder unvollständige Ankunftsinformationen, die vom Kunden angegeben wurden.

Im Falle einer Verspätung oder Annullierung des Fluges oder Schiffes ist der Kunde verpflichtet, das Unternehmen so früh wie möglich zu informieren, damit – sofern verfügbar – eine Anpassung der Reservierung erfolgen kann.

Erfolgt keine Mitteilung oder werden falsche Ankunftsdaten angegeben, kann das Unternehmen die Gültigkeit der Reservierung nicht garantieren. Nach Ablauf von zwei (2) Stunden ab der vereinbarten Abholzeit kann die Reservierung storniert und das Fahrzeug anderweitig vergeben werden, ohne Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Bei Ankünften nach 22:00 Uhr wird eine Gebühr für Service außerhalb der Geschäftszeiten erhoben, auch wenn die Verspätung zuvor mitgeteilt wurde.


Mechanischer Defekt & Pannenhilfe

Alle Fahrzeuge sind durch eine 24-Stunden-Pannenhilfe abgedeckt, sofern sie ausschließlich auf zugelassenen und asphaltierten Straßen innerhalb der Insel Kreta genutzt werden.

Im Falle eines mechanischen Defekts, einer Störung oder eines Verkehrsunfalls (unabhängig vom Verschulden) muss der Mieter das Unternehmen unverzüglich informieren. Das Unternehmen ist allein befugt, Reparaturen oder Maßnahmen am Fahrzeug zu genehmigen und zu veranlassen.

Nach offizieller Meldung des Vorfalls ist eine angemessene Bearbeitungszeit erforderlich (ca. bis zu 4 Stunden, je nach Umständen).


Reparatur & Fahrzeugersatz

Im Falle eines mechanischen Defekts hat die Reparatur des Fahrzeugs Vorrang. Sollte eine sofortige Reparatur nicht möglich sein oder im Falle eines schweren Verkehrsunfalls (Stillstand des Fahrzeugs), kann das Fahrzeug je nach Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden durch ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug ersetzt werden.

Der Ersatz erfolgt ausschließlich am Hauptsitz des Unternehmens in Heraklion.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Umstände des Vorfalls zu prüfen und einen Ersatz abzulehnen, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug entgegen den Mietbedingungen genutzt wurde. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht verpflichtet, das Fahrzeug bei Funktionsstörungen von Ausstattungen wie Radio/Audioanlage, Zigarettenanzünder oder USB-Anschlüssen auszutauschen.


Reifenpanne

Bei einer Reifenpanne muss der Mieter das Fahrzeug sofort an einem sicheren Ort anhalten und den Reifen mithilfe des Ersatzrades und der im Fahrzeug befindlichen Werkzeuge wechseln. Falls weitere Hilfe erforderlich ist, muss der Mieter das Unternehmen kontaktieren.

Die Reparatur erfolgt in der nächstgelegenen Reifenwerkstatt auf Kosten des Mieters. Ist der Reifen irreparabel beschädigt, trägt der Mieter die vollständigen Ersatzkosten.

Reparatur oder Austausch von Reifen sind nicht durch Versicherung oder Pannenhilfe abgedeckt.


Verkehrsunfall & Vorgehensweise bei Vorfällen

Im Falle eines Verkehrsunfalls oder eines sonstigen Vorfalls (insbesondere Kollision, Brand, Diebstahl, versuchter Diebstahl, Vandalismus usw.) ist der Mieter verpflichtet:

  1. Das Unternehmen unverzüglich zu informieren (Kontaktdaten sind im Mietvertrag angegeben).

  2. Den vollständigen Namen, die Kontaktdaten und die Kennzeichen aller beteiligten Personen und Fahrzeuge zu erfassen.

  3. Vor Eintreffen eines Vertreters des Unternehmens oder der Versicherung keine Haftung anzuerkennen.

  4. Unverzüglich die Polizei und, falls erforderlich, die zuständigen Notdienste (europäische Notrufnummer 112) zu verständigen.

  5. Alle relevanten Beweise (Fotos, Zeugenaussagen, Dokumente usw.) zu sammeln und dem Unternehmen zu übermitteln.

  6. Am Unfallort zu verbleiben und das Fahrzeug nicht zu verlassen, bis die vorgeschriebenen Verfahren abgeschlossen sind.

  7. Alle von der Versicherung geforderten Erklärungen oder Dokumente auszufüllen und zu unterzeichnen.

Die rechtzeitige und vollständige Information des Unternehmens ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes. Bei Nichtbeachtung der oben genannten Verpflichtungen kann der Versicherungsschutz gemäß Mietvertrag und geltendem Recht verweigert werden.


Rauch- & Haustierregelung

Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich in einer geeigneten Transportbox und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Unternehmens gestattet.

Rauchen ist in allen Fahrzeugen des Unternehmens nicht gestattet!

Bei Verstoß gegen die Rauch- oder Haustierregelung kann je nach Grad der Verschmutzung eine spezielle Reinigungsgebühr von bis zu 150 € erhoben werden.


Datenschutz

Das Unternehmen verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß der geltenden europäischen und griechischen Datenschutzgesetzgebung, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu rechtmäßigen und bestimmten Zwecken erhoben und verarbeitet, insbesondere zur Durchführung und Verwaltung des Mietvertrags, zur Abwicklung der Buchung, zur Kommunikation mit dem Kunden sowie zur Erfüllung steuerlicher und sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen des Unternehmens.

Insbesondere:

• Name, Geburtsdatum und Identifikationsdaten werden für den Abschluss und die Durchführung des Mietvertrags verwendet.
• Die E-Mail-Adresse wird für die Zusendung der Buchungsbestätigung und relevanter Informationen genutzt.
• Die Telefonnummer wird für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Buchung oder der Leistungserbringung verwendet.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Vertragserfüllung sowie gesetzlicher Verpflichtungen des Unternehmens.

Der Mieter verfügt über alle Rechte gemäß DSGVO, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie des Rechts, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.


GPS- & Flottenmanagementsystem

Die Fahrzeuge des Unternehmens können mit GPS-Ortungssystemen und Flottenmanagementsystemen ausgestattet sein, um den Schutz des Fahrzeugs, die Diebstahlprävention, das Management technischer Vorfälle sowie die Einhaltung der Mietbedingungen sicherzustellen.

Die Aktivierung oder Nutzung von Standortdaten kann insbesondere bei Verstößen gegen die Mietbedingungen erfolgen, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – einer nicht autorisierten Überführung des Fahrzeugs außerhalb Kretas, unbefugter Nutzung oder verspäteter Rückgabe.

Standortdaten werden nicht zur kontinuierlichen oder persönlichen Überwachung des Mieters verwendet, sondern ausschließlich aus Sicherheitsgründen, zum Schutz des Unternehmenseigentums und im Rahmen des berechtigten geschäftlichen Interesses des Unternehmens.

Im Falle einer Straftat oder auf rechtmäßige Anfrage können relevante Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen an zuständige Gerichts- oder Verwaltungsbehörden übermittelt werden.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie den geltenden griechischen Datenschutzgesetzen.


Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Der Mietvertrag unterliegt dem griechischen Recht.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ergeben, sind die Gerichte von Heraklion, Kreta, zuständig, unbeschadet zwingender verbraucherschützender Bestimmungen, die etwas anderes vorsehen.


Änderung der Bedingungen & Rechtsverbindlichkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags und für beide Vertragsparteien rechtlich verbindlich.

Mit Abschluss einer Buchung und/oder Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, dass er diese Bedingungen gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert hat und an sie gebunden ist.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren, um gesetzlichen Änderungen oder seiner Geschäftspolitik Rechnung zu tragen. Solche Änderungen berühren bereits bestätigte Buchungen nicht, sofern sie nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften erforderlich sind.

Den Kunden wird empfohlen, die jeweils gültigen Bedingungen vor jeder neuen Buchung sorgfältig zu prüfen.